Strafrecht
Ein strafrechtliches Verfahren beginnt in aller Regel mit der Einleitung des Ermittlungsverfahrens. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens werden Beweismittel gesammelt. Auch der Beschuldigte wird danach gefragt, ob er Angaben machen möchte. In vielen Fällen machen die Beschuldigten Angaben zur Sache, in der Annahme, dass sie sich dadurch exkulpieren können. Oft führen aber gerade die durch den Beschuldigten gemachten Angaben dazu, dass Verteidigungsmöglichkeiten beeinträchtigt, mitunter sogar „vernichtet“ werden.
Wird jemand beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben, sollte er keinerlei Angaben zur Sache machen und einen Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung beauftragen. Der Rechtsanwalt wird Akteneinsicht beantragen und durch die Lektüre der Ermittlungsakte erfahren, ob die Staatsanwaltschaft überhaupt genügend Beweismittel besitzt, um öffentliche Anklage zu erheben. Sollte das nicht der Fall sein, wird der Rechtsanwalt dem Beschuldigten empfehlen, keine Angaben zur Sache zu machen. Oft gelingt es auf diesem Wege das Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen.
Familienrecht
Eine Trennung der Ehegatten zeitigt meistens auch die Ehescheidung. Indessen ist die Ehescheidung als solche eher die einfachste der durch die Trennung entstehenden rechtlichen Problematiken. Viel schwieriger gestalten sich die Regelung der Unterhaltsfragen und des Zugewinnausgleichs. Aber auch die Regelung des Versorgungsausgleichs (Rentenanwartschaften) wirft oft komplizierte rechtliche Fragen auf. Vielerlei werden hohe Kosten der Ehescheidung befürchtet. Dabei verursacht der Ehescheidung als solche in den meisten Fällen die geringsten Kosten. Hohe Kosten entstehen im Rahmen des Zugewinnausgleichs, insbesondere wenn erhebliches Vermögen in der Ehezeit erworben wurde und keine Gütertrennung vereinbart ist.
Aber auch hier stellen die Rechtsanwaltskosten eher einen Bruchteil des möglichen finanziellen Nachteils dar, im Vergleich zu dem möglichen finanziellen Nachteil bei der Durchführung des Zugewinnausgleichs ohne anwaltliche Hilfe. Alleine die Indexierung des Anfangsvermögens etwa wird schwerlich von einem juristischen Laien berücksichtigt werden. Auch nicht der Wertzuwachs einer Immobilie während der Ehezeit, wenn diese bereits vor der Ehezeit einem der Ehegatten gehörte.
In vielen Fällen steht zudem den Ehegatten Verfahrenskostenhilfe zu, so das anwaltliche Tätigkeit, bei Vorliegen der Voraussetzungen, „umsonst“ erfolgt.
Arbeitsrecht
Sollten Sie eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten haben, sollten Sie unbedingt die Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage beachten, soweit Sie die Kündigung beanstanden möchten.
Die Frist beträgt 3 Wochen und beginnt mit dem Erhalt des Kündigungsschreibens zu laufen.
Mietrecht
Kündigung des Wohnraums ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Viele Wohnraumkündigungen erfüllen diese Voraussetzungen. Um Fehler der Kündigung zu erkennen, bedarf es vertiefter Kenntnisse der Rechtslage und der einschlägigen Rechtsprechung. In vielen Fällen lässt sich das Mietverhältnis aufrechterhalten, trotz des Erhalts einer vermeintlich gut begründeten Kündigung.
Bei entsprechender Argumentation lassen sich manche Vermieter aber auch auf die Zahlung einer erheblichen „Abfindung“ für den Verlust des Wohnraumes ein.
Verkehrsrecht
Bei einem Verkehrsunfall geht es in erster Linie um die Frage, keine bzw. möglichst geringe Verletzungen erlitten zu haben. Dank der Bauweise heutiger Fahrzeuge enden die meisten Verkehrsunfälle heutzutage mit einem Blechschaden. Soweit das der Fall ist, sollte der Geschädigte unbedingt dafür sorgen, die Schuld des anderen Teilnehmers des Verkehrsunfalls beweisen zu können. Selbst wenn dieser seine Schuld zugibt und seine Versicherungsunterlagen aushändigt, sollte man unbeteiligte Dritte als Zeugen haben, welche den Ablauf des Unfallereignisses beobachteten und die gegnerische Schuld bestätigen können. Soweit Zeugen ersichtlich sind, sollte man sich ihre Namen Anschriften und Telefonnummer notieren. Auf jeden Fall soll unverzüglich Polizei über das umfangreiches informiert werden, dies alleine deshalb, um das Risiko auszuschließen, mit einem Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) konfrontiert zu werden.
Mit der Regulierung des Unfallschadens soll ein Rechtsanwalt beauftragt werden. Versicherer berufen sich in vielen Fällen auf Rechtsprechung, welche ihnen angeblich ermöglicht, sich etwa bei einem sog. Vorschaden der Zahlungspflicht zu entziehen. Versicherungsgesellschaften dürfen sich oft auf zahlreiche darüberhinausgehende Rechtsprechung, um den Eindruck zu erwecken, dass diese keine Zahlungspflicht trifft. Ein im Verkehrsrecht versierter Rechtsanwalt kennt aber auch die aktuelle Rechtsprechung, welche insoweit wesentlich geringere Anforderungen an die Vortrags- und Beweislast des Geschädigten stellt. Wichtig ist auch zu wissen, dass die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung sämtliche Kosten des Rechtsanwalts und des Sachverständigen zu übernehmen hat, soweit den Geschädigten keine Schuld trifft.
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